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SE-Verwaltung

Die komplette Betreuung des Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Rahmen eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages (SE-Verwaltungsvertrages) an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot zur Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes. Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrages sind hier beispielhaft aufgeführt, können jedoch individuell angepasst oder erweitert werden:

  • Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
  • Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
  • Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
  • Mahnung fehlender Mieten
  • Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
  • fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
  • Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohnung/Gewerbeeinheit
  • Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen